Logopädieverordnung in Hamburg erhalten

Logopädieverordnung – so einfach ist es...

Wie bekomme ich eine Logopädieverordnung?

Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater/Pädaudiologe, HNO-Arzt oder auch Neurologe kann auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur

  • Sprachtherapie
  • Sprechtherapie
  • Stimmtherapie
  • Schlucktherapie

 ausstellen.

Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit verschreibt der Arzt auch einen Hausbesuch.

Wie lange dauert die Behandlung?
Die Therapiezeit kann 30 / 45 / oder 60 Minuten betragen.
Die Behandlung findet 1 - 3 x wöchentlich statt.

Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Erst auf der Grundlage einer Verordnung können wir tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen.

Patienten über 18 Jahre zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10€ pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich – entsprechende Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Privatkassen übernehmen die Therapiekosten in unterschiedlichem Umfang, bitte informieren sie sich vorher. Wir erstellen ihnen gerne einen Kostenvoranschlag , den sie vor der Behandlung bei ihrer Kasse einreichen.

Wichtiger Hinweis:
Zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Therapiebeginn dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen!

Wie ist der Weg vom Arzt zur Logopädischen Praxis?

  1. Der Arzt stellt zu Beginn eine "Erstverordnung" aus, wenn er die Behandlungsbedürftigkeit für eine logopädische Therapie festgestellt hat.
     
  2. Die Logopädin erhebt einen logopädischen Befund und stellt fest, in welchen Bereichen (z.B. Lautstörung) mit welchen Schwerpunkten (z.B. fehlende Laute) eine logopädische Störung vorliegt.
     
  3. Die Logopädin schreibt einen Bericht aus dem der logopädische Befund hervorgeht und bespricht ihn mit dem Patienten, den Eltern bzw. den Angehörigen.
     
  4. Die Logopädin therapiert den Patienten  auf der Grundlage eines Therapieplans und dokumentiert den Verlauf.
     
  5. Die Logopädin schreibt am Ende der Verordnung einen Bericht, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht, d.h. ob der Patient die Störung überwunden hat oder nicht.
     
  6. Der Bericht geht an den verordnenden Arzt.
     
  7. Der Arzt untersucht auf der Grundlage des Berichtes den Patienten erneut.
     
  8. Stellt der Arzt die weitere Behandlungsbedürftigkeit fest, wird eine Folgeverordnung ausgestellt, auf deren Grundlage die Logopädin den Patienten weiter therapieren kann.

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