Ergotherapie ist vielseitig anwendbar

Wie erhalte ich eine Ergotherapieverordnung?

Ihr Arzt kann dabei je nach Krankheitsbild und Ziel zwischen diesen ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:

  • Sensomotorisch - perzeptiven Behandlung
  • Motorisch - funktionelle Behandlung (mit/ohne thermische Anwendung)
  • Psychisch - funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • Hausbesuch / Heimbesuch / Institutionsbesuch

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Behandlungszeit kann 30 / 45 / oder 60 Minuten betragen. Die Behandlung findet 1 - 3 x wöchentlich statt.
Zusätzlich kann bei Bedarf eine Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld durchgeführt werden.
Erst auf der Grundlage einer Verordnung können wir tätig werden, d.h. eine ergotherapeutische Diagnostik durchführen und mit der Behandlung beginnen.

Patienten über 18 Jahre zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10€ pro Verordnung.
Dazu kommen immer 10% des Verordnungswertes. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich – entsprechende Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Privatkassen übernehmen die Therapiekosten in unterschiedlichem Umfang, bitte informieren sie sich vorher. Wir erstellen ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, den sie bitte vor der Behandlung bei ihrer Kasse einreichen.

Wichtiger Hinweis: 
Zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Therapiebeginn dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen!

Wie ist der Weg vom Arzt zu unserer Praxis?

  1. Der Arzt stellt zu Beginn eine "Erstverordnung" aus, wenn er die Behandlungsbedürftigkeit für eine ergotherapeutische Therapie festgestellt hat.
     
  2. Die Ergotherapeutin erhebt einen Befund und stellt fest, in welchen Bereichen mit welchen Schwerpunkten  eine ergotherapeutische Störung vorliegt.
     
  3. Die Ergotherapeutin schreibt einen Bericht aus dem der ergotherapeutische Befund hervorgeht und bespricht diesen mit dem Patienten, den  Eltern bzw. Angehörigen.
     
  4. Die Ergotherapeutin therapiert den Patienten auf der Grundlage eines Therapieplans und dokumentiert den Verlauf.
     
  5. Die Ergotherapeutin schreibt am Ende der Verordnung einen Bericht, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht, d.h. ob der Patient die Störung überwunden hat oder nicht.
     
  6. Der Bericht geht an den verordnenden Arzt.
     
  7. Der Arzt untersucht auf der Grundlage des Berichtes den Patienten erneut.
     
  8. Stellt der Arzt die weitere Behandlungsbedürftigkeit fest, wird eine Folgeverordnung ausgestellt, auf deren Grundlage die Ergotherapeutin den Patienten weiter therapieren kann.

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